WIR FÜR ALLE
EIN FREIWILLIGER ZUSAMMENSCHLUSS VON DORFBEWOHNERN, DIE DEN FESTEN WILLEN MITBRACHTEN ZU HELFEN UND ZU SCHÜTZEN UND DIE BEREIT WAREN SICH DIE DAZU NOTWENDIGEN FÄHIGKEITEN UND FERTIGKEITEN IM ZÄHEN TRAINING ZU ERARBEITEN.
SO ENTSTAND AUCH IN JAHNSFELDE 1908 FREIWILLIG UND UNEIGENNÜTZIG EINE FREIWILLIGE FEUERWEHR .
IMMER BEREIT UM IHREN MITMENSCHEN IN NOT ZU HELFEN UND IHR EIGENTUM VOR SCHADEN ZU BEWAHREN.
FF Jahnsfelde um 1933
FF Jahnsfelde 2008
ALLE ABTEILUNGEN
>> GESAMTÜBERSICHT PERSONALENTWICKLUNG 2004-2010 ....... [52 KB]
WIR GRATULIEREN
MITGLIED WERDEN
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>>Wir brauchen auch DICH!......
RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE AUFNAHME
Im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197) ist die Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geregelt.
>> Tätigkeitsverordnung Quelle Landesportal Brandenburg BRAVORS ......
>> Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg [127 KB]




