Bauarbeiten gehen trotz Unfall weiter

Quelle MOZ Beeskow

Beeskow/Eisenhüttenstadt (moz) Der Eisenhüttenstädter Gerüstbauer, der am Silvestertag auf einer Baustelle in Beeskow tödlich verunglückt ist, hinterlässt seine Lebensgefährtin und einen dreijährigen Sohn. Das Landesamt für Arbeitsschutz ermittelt derzeit die Hintergründe. Nach dem tödlichen Unfall zeigten sich der Arbeitgeber des Verunglückten und dessen Kollegen geschockt und voller Trauer.

Seit dem Silvestertag ist das Wort „Gefahr“ zur bitteren Wirklichkeit geworden. Der 33 Jahre alte Gerüstbauer Maik E. war gegen Mittag aus bisher ungeklärter Ursache von einem Baugerüst der Alten Schule gestürzt und noch am Unfallort verstorben. Die Arbeiter in der Gondel sind die Kollegen des Verunglückten. Sie hatten die traurige Aufgabe, die Arbeit, die am Silvestertag wegen des Unglücks abgebrochen wurde, zu Ende zu bringen. Die Gerüstbauer wirkten gestern sichtlich mitgenommen. „Meine Frau hat täglich Angst um mich“, bekennt René Kobert. Doch mit der allgegenwärtigen Gefahr hat sich der Gerüstbauer abgefunden: „Das gehört zum Job einfach dazu.“ Kobers Kollege Mario Lenz wirkt geschockt, aber auch gefasst: „Wir müssen jetzt noch besser auf unsere Sicherheit achtgeben.“ Beide Gerüstbauer waren am Freitag auf der Unglücksbaustelle im Einsatz, mussten miterleben, wie die Wiederbelebungsversuche erfolglos abgebrochen werden mussten.

 
Quelle: Märkische Oderzeitung (MOZ)

Absturzsicherung der Feuerwehr beim Räumen

von Dächern (Hinweise der FUK)

Wie in ganz Deutschland hat auch in Brandenburg der Winter vehement Einzug gehalten und auch hier lasten wieder gewaltige Schneemassen auf den Dächern. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und andere Freiwillige werden häufig von den Kommunen, Organisationen und Betrieben angefordert, um einsturzgefährdete Dächer vom Schnee zu befreien. Dabei ist es meist gar nicht die Aufgabe der Feuerwehren, hier entsprechend BbgBKG tätig zu werden. Vielmehr sollten dazu professionelle Firmen eingesetzt werden.

Im Falle eines Unfalls sind die Feuerwehrangehörigen bei der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg , die freiwilligen Helfer bei der Unfallkasse Brandenburg gesetzlich unfallversichert.

Als Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern kommen folgende in Betracht:

Schutz gegen Absturz
Eine Sicherungsmaßnahme für Feuerwehrleute gegen Absturz ist die zur speziellen persönlichen Schutzausrüstung gehörende Feuerwehrleine. Sie ist eine Halteleine und so einzusetzen, dass die Feuerwehrangehörigen bei stets straff zu haltender Leine (z. B. über einen auf der gleichen oder einen höheren Ebene befindlichen zweiten Feuerwehrmann) vor einem möglichen Absturz oder das Abrutschen bewahrt werden. Die Sicherungsleine ist stets straff zu halten, damit ein Fallen in diese Leine ausgeschlossen ist. Der Sichernde muss sich selbst natürlich auch an einem Anschlagpunkte sichern.

Schutz bei Absturz
Zum Schutz bei Absturz sind Auffangsysteme einzusetzen. Geeignet sind z. B. der Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14900-17 - ein Kernmantel-Dynamikseil und Sicherheitsgeschirr (Auffanggurt) - oder ein Verbindungsseil mit Falldämpfer und Auffanggurt oder ein Höhensicherungsgerät und Auffanggurt. Diese Systeme lassen sich nur anwenden, wenn auch geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind. Alternativ könnten dazu auch die bei einigen Feuerwehren vorhandenen Drehleiterfahrzeuge eingesetzt werden.

Aber wichtiger ist es, Unfälle zu verhüten. Und: Eigenschutz geht auch hier vor Sachwerteschutz!
Um Unfälle zu verhüten ist bei allen Arbeiten auf Dächern sicherzustellen, dass ein Abstürzen oder Abrutschen verhindert werden. Dächer mit Durchbruch- beziehungsweise Absturzgefahr dürfen nur mit ausreichenden Sicherungsmaßnahmen betreten werden.
Das gilt auch für Flachdächer und deren Kanten, die einen sicheren Eindruck erwecken. Gefahren stellen hier auch unter Schnee verborgene Glaskuppeln oder Fenster wegen eines möglichen Durchbruchs dar. Deshalb ist es besonders wichtig, sich vor einem Einsatz auf dem Dach über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Eine genaue „Lageerkundung“ ist auch hier wie bei jedem Feuerwehreinsatz unerlässlich. Die Gebäudeeigentümer und ggf. auch Statiker sind vor dem Betreten der Dächer hinzu zu ziehen.


Auch für die freiwilligen Helfer, die im Auftrage der Kommunen bei der Schneeberäumung von Straßen und Wegen helfen und dabei verunglücken, erbringt die die Unfallkasse Brandenburg Leistungen für die medizinische und berufliche Rehabilitation bis hin zu einer Rente bei schweren Unfällen. Bei tödlichen Unfällen erhalten auch die Hinterbliebenen Rentenleistungen.

Beschäftigte von Unternehmen, die mit der Schneeräumung beauftragt werden und dabei einen Unfall erleiden, sind bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unfallversichert.

Bei einem erforderlichen Arztbesuch sind keine Praxisgebühren zu entrichten.
Der Arzt sollte jedoch zu Beginn der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass offensichtlich ein „Arbeitsunfall“ vorliegt und ihm der zuständige Unfallversicherungsträger z. B. die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg benannt wird.



Ihre Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Quelle: Unfallkasse Brandenburg